Unsere

Leistungen

Hier findest du alles was du über die bei uns angebotenen Führerscheine wissen musst.

Klasse AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick)
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h;
    bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
    bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
  2. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
    Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;
    Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.d)
  4. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;
    Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
    Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

Mindestalter: 16 (ab 15 innerhalb der BRD)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A1

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A2

  1. berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Krafträder mit bis zu 35 kW Motorleistung
  2. Beiwagen dürfen mitgeführt werden

 

Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A

KRAFTRÄDER /DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
Ohne Vorbesitz A2: 24 Jahre
Mit Vorbesitz A2 und 2 Jahre nach der Prüfung: mind. 20 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung.

Klasse B

Mitführen von Anhängern

Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Klasse BE

Klasse L

Klasse L (nur Theorie nötig)

 

Klasse T

Klasse T (nur bei eigenem Traktor)