Unsere
Leistungen
Hier findest du alles was du über die bei uns angebotenen Führerscheine wissen musst.
Klasse AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick)
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. - Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. - Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.d) - vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 16 (ab 15 innerhalb der BRD)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A2
LEICHTKRAFTRÄDER bis 35kW
- berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Krafträder mit bis zu 35 kW Motorleistung
- Beiwagen dürfen mitgeführt werden
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A
KRAFTRÄDER /DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
Ohne Vorbesitz A2: 24 Jahre
Mit Vorbesitz A2 und 2 Jahre nach der Prüfung: mind. 20 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung.
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18/17*
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, praktische Prüfung
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier…
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B
und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Mindestalter: 18/17*
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier…
Klasse L
Klasse L (nur Theorie nötig)
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Klasse T
Klasse T (nur bei eigenem Traktor)
- Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung