Unsere Leistungen
Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus
Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus
B & B196
A
AM
Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick)
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Mindestalter: 16 (ab 15 innerhalb der BRD)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
LEICHTKRAFTRÄDER bis 35kW
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
KRAFTRÄDER /DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
Mindestalter zu a)
24 bzw.20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
Mindestalter zu b) 21.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung.
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18/17*
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, praktische Prüfung
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier…
Kraftwagen der Klasse B
und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Mindestalter: 18/17*
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
*17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier…
Klasse L (nur Theorie nötig)
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Klasse T (nur bei eigenem Traktor)
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung